Der Verband “Hinterbliebene der Opfer des Flugzeugabsturzes AF447 (HIOP AF447) hat folgende Pressemitteilung ins Netz gestellt:
Schlagwörter:AirbusAir France 447 – Hinterbliebene Pressemitteilung
„Dieser Unfall war voraussehbar“
Zusammenarbeit deutscher und brasilianischer Rechtsanwalte – Neben Air France und Airbus steht jetzt auch die französische Regierung im Fokus
Es wurde jetzt eine Zusammenarbeit zwischen deutschen, chinesischen und brasilianischen Rechtsanwälten vereinbart, die die meisten Familien der beim Absturz des Air France Flugzeuges 447 am 01. Juni 2009 getöteten 228 Passagiere vertreten. Diese Zusammenarbeit gilt als wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Vorgehen beim Auffinden der wahren Unfallursachen, der Verantwortlichen und für eine gerechte Entschädigung der Familien der Opfer.
“Für die Familien ist es von großer Bedeutung, die wahren Gründe zu erfahren, warum und wie ihre Angehörigen sterben mussten. Genauso wichtig ist es, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, um in der neuen Lebenssituation zurecht zu kommen.“ sagt Prof. Elmar Giemulla, ein anerkannter Luftrechtsexperte, der – zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Ulrich von Jeinsen – die Interessen der deutschen und chinesischen Familien vertritt. Giemulla und von Jeinsen haben bereits Familien in zahlreichen Luftfahrtkatastrophen vertreten, darunter Lockerbie, Concorde und Überlingen.
Die deutschen Rechtsanwälte arbeiten in Brasilien u. a. mit Rechtsanwalt Dr. Joao Tancredo zusammen, der zahlreiche brasilianische Familien vertritt und ebenfalls ein ausgewiesener Experte im Haftungsrecht ist.
Das Team wird unterstützt von Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hüttig, einem Universitätsprofessor für Luftfahrttechnik und ehemaligem Airbus Piloten. „Wir werden darauf hinwirken, dass im Rahmen der Unfalluntersuchung alle für den Unfall kausalen Faktoren unabhängig von irgendwelchen Industrie- und Regierungsinteressen auf den Tisch kommen. Es ist nicht hinzunehmen, dass das Nicht-Auffinden der Flugschreiber als Ausrede für Untätigkeit benutzt wird. Vielmehr müssen gerade deshalb die zu betrachtenden Szenarien, die möglicherweise zum Unfall geführt haben, erweitert werden, und es müssen die entsprechenden Gegenmaßnahmen im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt ergriffen werden.“
Die Ereignisse, die zum Unfall beigetragen haben, liegen wesentlich in der Verantwortung von Air France und Airbus, beide jedoch unterliegen der Regierungsaufsicht durch die französische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGAC). Bereits 1998 wurde ein ähnlich kritischer Zwischenfall auf einem Airbus-Flugzeug bekannt, der auf den Mehrfach-Ausfall der Geschwindigkeitssensoren (Pitot Probes) zurückgeführt wurde. Die Piloten konnten jedoch das Schlimmste gerade noch abwenden. Alle europäischen Luftaufsichtsbehörden einschließlich der DGAC sowie natürlich Airbus und auch Air France waren darüber informiert.
In der Folge ereigneten sich weitere, wenn auch weniger kritische Zwischenfälle. Jedoch weder Airbus noch Air France befassten sich intensiv mit dem Problem. Auch die aufsichtsführende DGAC schrieb regierungsseitig keine Lufttüchtigkeitsmaßnahmen vor, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Das vorhandene latente Risiko wurde schlicht geleugnet bzw. zumindest unterschätzt. Zwar bot Airbus in Kenntnis der Problematik seit 2006 von sich aus als Option ein sog. Back-Up Speed System an (BUSS), das bei komplettem Pitot Probes-Ausfall eine alternative Geschwindigkeitsanzeige vorhält; aber auch hier schaltete sich die Regierung nicht ein, um einen Einbau bzw. eine allgemeine Nachrüstung zu erzwingen. Schließlich ereigneten sich in den letzten 6 Monaten unmittelbar vor dem Flugzeugabsturz insgesamt 9 Sensorausfälle nur bei Air France, wobei auch diese weder Airbus, Air France noch die zuständige französische Luftaufsichtsbehörde zu einer Gegenmaßnahme veranlassten.
Zur Aufklärung der den Unfall verursachenden Faktoren wurde bereits ein von den Hinterbliebenen entwickelter Fragenkatalog von zunächst 11 Fragen Anfang September 2009 über das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an die staatliche französische Flugunfall-Untersuchungsbehörde BEA weitergeleitet, deren Beantwortung bis heute aussteht. Dabei handelt es sich um Tatbestände, die ohne Auffinden der sog. Blackbox offen gelegt werden können.
Es ist erklärtes Ziel der kooperierenden Rechtsanwälte, die französische Regierung, Airbus and Air France zu zwingen, ihrer Verantwortung nunmehr gerecht zu werden und endlich das zu tun, was bereits vor Jahren hätte veranlasst werden müssen. Von Jeinsen: „Dieser Unfall war geradezu vorprogrammiert. Er war voraussehbar. Die französische Regierung hat den Tod von mehr als 200 Menschen aus aller Welt sehenden Auges in Kauf genommen!“
Sollten sich die französische Regierung und die beiden von ihr beaufsichtigten Unternehmen Airbus und Air France nicht eindeutig zu ihrer Verantwortung bekennen, werden die Anwälte entsprechende Klagen in Europa und in Brasilien einreichen. Eine Klage in den USA behalten sich die Anwälte dagegen zurzeit noch vor. Nach Prof. Hüttig steht fest: “Nach jetzigem Kenntnisstand über die zum Unfall beitragenden Faktoren lassen sich keine eindeutigen Hinweise dafür finden, dass wesentliche US-amerikanische Komponenten im Flugzeug ursächlich zum Absturz beigetragen haben.“ Nach Einschätzung der Rechtsanwälte würde deswegen zum jetzigen Zeitpunkt eine Klageeinreichung in den USA lediglich zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen und von den eigentlichen Ursachen der Katastrophe ablenken.
Prof. Giemulla: „Es geht den Hinterbliebenen mit der Forderung nach einem angemessenen Schadensersatz darum, die wahren Schuldigen für den Tod ihrer Verwandten und Freunde zur Rechenschaft zu ziehen. Weitere derartige Unfälle können künftig nur vermieden werden, wenn die Ursachen schonungslos aufgeklärt und rechtlich aufgearbeitet werden.“
Pressekonferenz am 28.11.2009 um 16:00 Uhr
Der Hinterbliebenenverband “HIOP AF 447″ befasst sich am 28.11.2009 auf einer internen Veranstaltung mit der Problematik des Absturzes des Fluges AF 447.
Ab 16.00 Uhr stehen die Referenten Prof. Gerhard Hüttig, Prof. Elmar Giemulla und RA Dr. Ulrich von Jeinsen in einer Pressekonferenz für Fragen zur Verfügung. Ort der Veranstaltung ist das Institut für Luft- und Raumfahrt, TU Berlin, Marchstr. 12, 10587 Berlin.
Kontakt: Dr. Bernd Gans, HIOP, bernd.gans@web.de Prof. Dr. jur. Elmar Giemulla, giemulla@giemulla.com Prof. Dr.-Ing. Gerhard Hüttig, gerhard.huettig@tu-berlin.de Rechtsanwalt Dr. Ulrich von Jeinsen ulrich@vonjeinsen.de
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Bernd Gans
