Der DEUTSCHE ULTRALEICHTFLUGVERBAND hat am 31.01.2011 eine neue Lufttüchtigkeitsanweisung für
alle Trikes ohne automatische Zündabschaltung bei Auslösung des Rettungsgerätes
ausgegeben. Diese betrifft Ultraleichtflugzeuge, bei denen das Rettungsgerät vor dem Propeller eingebaut ist (Pusher).
Bei der Überprüfung der Einhaltung von Lufttüchtigkeitsforderungen wurde festgestellt, dass bei einigen Ultraleichtflugzeugen in der Version Pusher keine mit dem Rettungsgerät gekoppelte Zündabschaltung vorhanden ist. Es muss eine Einrichtung vorhanden sein, die ein Kappen der Tragseile durch den Propeller verhindern kann. (Lufttüchtigkeitsforderungen für schwerkraftgesteuerte ULs 3.5.1 (NfL II 22/05)
Rettungsschirme, die von einem rückwärtigen Propeller gekappt werden. Da hätte man ja eigentlich mal früher drauf kommen können …
Bis zum 31.03.2011 hat das nachgebessert zu werden.
