E-Klasse-Motorflugzeug mit M-Klasse-Ultraleichtkennzeichen
Der gewöhnlich gut informierte Aerokurier stellt in seiner Maiausgabe die neue MC von Flight Design mit einer „Leermasse ab 351,5 kg“ vor. Dieser Flieger hat eine Ultraleichtzulassung D-MPMC, welche die Höchstleermasse der geltenden Bauvorschriften (297,5 kg) weit übersteigt.
Der Redakteur beschreibt ausgiebig die Qualitäten dieses Produktes, wobei er schon klarstellt, dass dies kein UL, sondern „ein reinrassiges LSA mit 600 kg MTOW“ sei.
Fragen:
Mit welchem Rettungsgerät erfolgte die Zulassung der MC? Für solche Gewichte ist uns in Deutschland kein zugelassenes Rettungsgerät für Ultraleichtflugzeuge bekannt.
Auf welchen Grundlagen erfolgt die Permit to Fly-Zulassung wie zum Beispiel bei diesem Muster?
Wie ist es möglich, dass die D-MPMC als Ultraleichtflugzeug zugelassen wurde?
Diese Fragen werden wir auch an das Luftfahrtbundesamt und Bundesverkehrsministerium stellen und über deren Reaktion berichten.
Siehe auch: Betriebsgrenzen
Schlagwörter:Aerokurier, Bundesverkehrsministerium, Flight Design, Gewicht, Luftfahrtbundesamt, Rettungsgerät