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DAeC, Fälschung, Luftrecht, Schlamperei, Ultraleichtflugzeug

Resozialisierung beim Deutschen Aeroclub für Falschprüfer

04.28.10 | Comment?

Uns liegen Unterlagen vor, denen zufolge ein Prüfer des Deutschen Aeroclubs e.V. (DAeC) die Einhaltung des zulässigen Leergewichts einer Fascination bestätigt hatte, ohne dass eine Wägung vorgenommen wurde. Er hatte sich lediglich auf eine frühere Wägung bezogen. Weil der DAeC als vom Staat Beliehener insoweit hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, erhielt der Prüfer 2008 für dieses vorsätzliche Vergehen einen Strafbefehl wegen Falschbeurkundung im Amt.

Erstaunlicherweise scheint dies für den DAeC kein Anlass zu sein, den offensichtlich unzuverlässigen Mann aus seiner Position zu entfernen.

Die pseudogewogene Fascination hätte wegen Überschreiten des Höchstgewichts für UL-Flugzeuge nicht betrieben werden dürfen. Der Käufer bleibt auf seiner Investition sitzen.

Nicht weniger erstaunlich ist, dass derzeit etliche andere Fascinations unbehelligt fliegen, bei denen vieles dafür spricht, dass nicht eine einzige den Bauvorschriften entspricht.

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